Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO für Kunden der NISD2.eu-Plattform.
Wenn Sie die NISD2.eu-Plattform nutzen, verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag (z. B. Namen Ihrer Mitarbeitenden in Compliance-Formularen, hochgeladene Nachweise). Art. 28 DSGVO verlangt dafür einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen Ihnen als Verantwortlichem und uns als Auftragsverarbeiter.
Auf Anfrage stellen wir einen AVV bereit und unterzeichnen ihn individuell für Ihre Organisation - in der Regel innerhalb eines Werktags.
Der von uns bereitgestellte AVV entspricht den Anforderungen von Art. 28 DSGVO und enthält:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, Kategorien betroffener Personen
- Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters
- Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeitenden
- Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) - siehe TOMs-Dokument
- Liste der Unterauftragsverarbeiter und Genehmigungsverfahren
- Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 15-22 DSGVO)
- Kontrollrechte des Verantwortlichen
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende
- Haftung und Mitwirkungspflichten
Senden Sie uns eine E-Mail an contact@nisd2.eu mit folgenden Angaben:
- Vollständiger Firmenname und Anschrift
- Handelsregister-Nummer (falls vorhanden)
- Vertretungsberechtigte Person
- Ansprechperson für Datenschutzthemen
Wir senden Ihnen den unterzeichneten AVV in der Regel innerhalb eines Werktags per E-Mail zurück. Eine händische Unterschrift per Post ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
Folgende Unterauftragsverarbeiter werden für den Betrieb der Plattform eingesetzt:
- Hetzner Online GmbH (Falkenstein/Nürnberg, Deutschland) - Hosting der Anwendungsserver und Datenbank
- Amazon Web Services EMEA SARL - Speicherung hochgeladener Nachweisdokumente (S3, EU-Region)
- Google Ireland Limited - OAuth-Authentifizierung
- Resend, Inc. (USA) - Versand von Transaktions-E-Mails
- xAI Corp. (USA) - KI-gestützte Formularvorausfüllung (optional, kann deaktiviert werden)
Änderungen am Bestand der Unterauftragsverarbeiter werden mit Vorlauf angekündigt. Sie haben das Recht, einer Änderung zu widersprechen.
Die für diesen AVV maßgeblichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO sind in unserem TOMs-Dokument beschrieben.